Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privat- und Firmenkunden
§ 01 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Weiterbildungen für Privat- und Firmenkunden (nicht nach SGBII/III/IX öffentlich gefördert)
- Weiterbildungen sind alle Umschulungen und sonstige berufliche Qualifizierungen, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.
- Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Weiterbildung teilnehmen, die weder zu gewerblichen Zwecken erfolgt noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.
- Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter/innen Weiterbildungen vereinbaren.
- Offene Schulungen sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.
§ 02 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Weiterbildung muss schriftlich oder in Textform erfolgen und mit gleicher Weise bestätigt werden. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung verbindlich.
§ 03 Leistungen des Bildungsträgers
- Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Lehrgang bzw. Bildungsangebot, welches in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien beworben wird.
- Die vertraglich vereinbarte Leistung beinhaltet folgende Tätigkeiten:
➢ Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte.
➢ Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungsunterlagen und sonstiger >>;Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den >>;Bildungsangeboten sowie einer etwaigen Abschlussprüfung >>;erforderlich sind.
➢ Ausstellung eines Zeugnisses und eines Zertifikates bzw. Urkunde über >>;einen Abschluss der Fort- und Weiterbildung bzw. einer >>;Teilnahmebescheinigung.
§ 04 Entgelt
- Die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und enthalten Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterialien.
- Das vereinbarte Entgelt ist nach Rechnungsstellung bzw. innerhalb eines Maßnahmezeitraums in Monatsraten fällig.
- Die Zahlung hat bargeldlos auf das Konto des IPBI zu erfolgen.
§ 05 Pflichten des Vertragspartners
Teilnehmende sind vertraglich dazu verpflichtet:
➢ Die Regeln des Bildungsträgers für das Verhalten im Präsenz- und >>;Digitalunterricht sowie die Nutzung von Internet, IT und Kommunikation >>;sind einzuhalten
➢ Qualifizierungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von >>;externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den >>;erfolgreichen Abschluss der Fort- und Weiterbildung sind, müssen >>;fristgerecht eingereicht werden.
➢ Die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und >>;Unfallverhütungsvorschriften bei Teilnahme vor Ort sind einzuhalten.
§ 06 Widerruf, Storno, Kündigung
- Im Falle einer Präsenz- oder Online-Buchung haben Teilnehmende das Recht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines wirksamen Rücktritts entsteht keine Kostenpflicht des Teilnehmenden, soweit die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde.
- Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind nach Absprache mit den Kostenträgern und dem IPBI jederzeit möglich.
- Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmenden nicht erreicht wird. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.
- Der Bildungsträger kann die Verschiebung des Termins vornehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Fort- oder Weiterbildung ist ausgeschlossen.
- Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
§ 07 Urheberrechte
- Fort- und Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Fort- und Weiterbildung ohne Einwilligung des IPBI, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung einer Maßnahme. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Fort- und Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Fort- und Weiterbildung zu beachten.
§ 08 Datenschutz gemäß____________________ § 08 Bundesdatenschutzgesetz
- Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des Teilnehmenden werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der Teilnehmende künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine Daten löschen lassen. Lehrgangsbezogene Daten (Teilnehmerdaten, Fehlzeiten, Leistungstand etc.) werden an das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung übermittelt.
§ 09 Datenspeicherung und Datenlöschung
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
- Name und Postanschrift werden für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmende folgende Rechte geltend machen: Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke).
§ 10 Haftung
- Das IPBI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Das IPBI haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.
- Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums, bei Vorsatz und jeder Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung haftet der Teilnehmende selbst.
- Das IPBI hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Schriftform
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
§ 12 Schlussbestimmung
- Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.